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Verfassung: Eine Verfassung ist das oberste Gesetz eines Staates. Sie legt die grundlegenden Prinzipien fest, nach denen der Staat regiert wird, wie z. B. die Befugnisse der Regierung, die Rechte der Bürger und die Beziehungen zwischen der Regierung und den Bürgern._____________Anmerkung: Die obigen Begriffscharakterisierungen verstehen sich weder als Definitionen noch als erschöpfende Problemdarstellungen. Sie sollen lediglich den Zugang zu den unten angefügten Quellen erleichtern. - Lexikon der Argumente. | |||
Autor | Begriff | Zusammenfassung/Zitate | Quellen |
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Ch.-L. de Secondat Montesquieu über Verfassung – Lexikon der Argumente
Höffe I 262 Verfassung/Montesquieu/Höffe: Montesquieu selbst vertritt weder eine strenge Teilung der Gewalten noch ihre exklusive Zuordnung zu je einem Staatsorgan: die Gesetzgebung zum Parlament, die Exekutive zur Regierung und die Rechtsprechung zum Gerichtswesen. >Macht, >Parlamentarisches System, >Gesetzgebung, >Rechtsprechung, >Herrschaft, >Justizwesen. Zusätzlich zu den drei Gewalten hebt er drei soziale Kräfte (Volk, Erbadel und Erbkönig) und sieben Staatsorgane hervor (Wahlvolk, Volkskammer/Unterhaus, Volksgericht, Adelskammer/Oberhaus, Adelsgericht, König und Minister). Im Anschluss daran setzt er sich für die in der Antike und im Mittelalter bevorzugte Mischverfassung ein, jetzt für ein subtiles Netz von Teilungen und Mischungen der Gewalten, von Veto- und Kontrollrechten, von Gegengewalten und Gleichgewichten. Getreu seiner methodischen Einstellung als Ethnologe interessiert sich Montesquieu für die Mischverfassung nicht als ein abstraktes Ideal. Es kommt ihm auf den «Geist» der Gesetze an, der wiederum vom Geist der Völker abhängt, von ihrem «Instinkt», unter den jeweiligen natürlichen und geschichtlichen Bedingungen das für sie Beste zustande zu bringen.(1) 1. Montesquieu, Vom Geist der Gesetze, welche die politische Freiheit formen, und ihren Bezug zur Verfassung (De l'Esprit des lois, 1748)._____________ Zeichenerklärung: Römische Ziffern geben die Quelle an, arabische Ziffern die Seitenzahl. Die entsprechenden Titel sind rechts unter Metadaten angegeben. ((s)…): Kommentar des Einsenders. Übersetzungen: Lexikon der ArgumenteDer Hinweis [Begriff/Autor], [Autor1]Vs[Autor2] bzw. [Autor]Vs[Begriff] bzw. "Problem:"/"Lösung", "alt:"/"neu:" und "These:" ist eine Hinzufügung des Lexikons der Argumente. |
Monte I Charles-Louis de Secondat, Baron de Montesquieu Vom Geist der Gesetze Stuttgart 2011 Höffe I Otfried Höffe Geschichte des politischen Denkens München 2016 |